Toxoplasmose-Test


Toxoplamose in der Schwangerschaft ausschließen.

Schwanger & Gesund?

Toxoplasmose kann durch kontaminierte Lebensmittel und infizierte Katzen übertragen werden. Für ungeborene Kinder kann eine Infektion schwerwiegende Schäden zur Folge haben. In der Schwangerschaft sollte Toxoplasmose daher ausgeschlossen werden.

Vorteile auf einen Blick:

  • Bestimmung von IgM und IgG - Aussage über den Zeitpunkt der Infektion möglich
  • Terminvergabe in der Regel noch am selben Tag möglich
  • Testergebnisse in der Regel innerhalb von 12 - 24 Stunden online oder telefonisch erhältlich
  • Antikörperbestimmung im Blut schafft schnell Gewissheit in der Frühschwangerschaft
  • Ärztliche Befundung und Handlungsempfehlungen

Toxoplasmose

Toxoplasmose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Verursacht wird sie durch den Parasiten Toxoplasma gondii. Eine Toxoplasmose-Infektion von gesunden Erwachsenen gilt als eher harmlose Erkrankung, eine besondere Bedeutung hat die Toxoplasmose jedoch für Schwangere.

Für die Übertragung auf den Menschen sind zwei wesentliche Infektionswege bekannt. Zum einen kann eine Infektion durch den Verzehr von rohem, erregerhaltigem Fleisch (z. B. Mett, Tartar) übertragen werden, zum anderen durch die Aufnahme der Toxoplasmose-Eier durch den Kontakt mit Katzenkot, bzw. kontaminierten Lebensmitteln – auch, wenn Sie selbst keine Katze besitzen. Erreger, die mit Katzenkot in die Erde gelangen, können dort nämlich mehrere Jahre überleben. Eine Infektion erfolgt dann beispielsweise bei der Gartenarbeit oder durch den Verzehr von kontaminiertem Obst oder Gemüse. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist allerdings ausgeschlossen.

Bei gesunden Erwachsenen bleibt Toxoplasmose nahezu unbemerkt. Wenige Betroffene entwickeln Fieber, Schwäche und Müdigkeit – also grippeähnliche Symptome. In einigen Fällen kommt es zur Anschwellung der Hals-Lymphknoten.

Bei einer Erstinfektion schwangerer Frauen kann Toxoplasmose auf das ungeborene Kind übertragen werden, was schwerwiegende Schäden zur Folge haben kann. Besonders betroffen sind das Zentrale Nervensystem und die Augen, insbesondere die Netzhaut. Im Laufe der Schwangerschaft nimmt die Gefahr einer Infektionsübertragung auf das ungeborene Kind sogar zu, jedoch nimmt der Schweregrad der Folgeschäden im Laufe einer Schwangerschaft eher ab.

Ein Bluttest ist das beste Mittel zur Klärung eines Verdachts. Bereits vor einer geplanten Schwangerschaft oder möglichst zeitnah in der Frühschwangerschaft sollte eine Blutuntersuchung auf Toxoplasmose-IgG-Antikörper durchgeführt werden. Auf jeden Fall ist ein Test bis zur 12. Schwangerschaftswoche ratsam.

Der Toxoplasmose-Test erfolgt auf Basis einer Blutuntersuchung. Die Probengewinnung erfolgt mittels Blutentnahme (aus einer Vene).

Sind Toxoplasmose-IgG-Antikörper nachweisbar, haben Sie bereits vor der Schwangerschaft eine Toxoplasmose-Infektion durchgemacht und Ihr ungeborenes Kind ist durch Ihre Immunität vor einer Infektion geschützt. Eine einmal durchlaufende Infektion hinterlässt nämlich eine lebenslange Immunität.

Ist dies nicht der Fall, sollte während der Schwangerschaft diese unkomplizierte und schnelle Blutuntersuchung alle 8-12 Wochen wiederholt werden.

Wir erklären Ihnen Ihre individuellen Laborergebnisse kompetent und gut verständlich. Je nach Testergebnis geben wir Ihnen gezielte Empfehlungen bezüglich einer eventuell erforderlichen Weiterbehandlung durch einen fachärztlichen Kollegen.

Zeitplan:

Ihr Test-Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 12-24 Stunden.

Checkliste:

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus präanalytischen Gründen keine Proben verwenden können, die nicht direkt bei uns im Labor abgenommen werden.

Kosten:

Toxoplasmose AK (IgG): 23,46 €*
Toxoplasmose AK (IgM): 15,42 €*
Zuzüglich Blutabnahme/Auslagen: 10,35 €*
Ärztliche Beratung (optional): ab 10,72 €*

Die genannten Preise beziehen sich auf das Labor Stephansplatz in Hamburg. Die Preise anderer Labore können ggf. abweichen.

Zur Preisliste aller Leistungen

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

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